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Deine Karriere bei der GFO - in unserem GFO Zentrum Wissen oder in einer anderen Einrichtung im GFO-Verbund.

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GFO Magazin

Das GFO-Magazin versammelt interessante Geschichten über Menschen und ihre Perspektiven sowie Angebote der einzelnen GFO-Einrichtungen. Stöbern Sie gerne in den aktuellen Ausgaben.

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Service von A - Z

Service von A - Z

Rund um gut versorgt

Wir bieten unseren Bewohner:innen und Angehörigen einen umfangreichen Service, vielfältige Unterstützung und Hilfen im Alltag. Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte und Antworten sowie Informationen rund um das Thema Pflege nachstehend alphabetisch aufgelistet:

In der Medikamentenversorgung arbeiten wir mit der Adler-Apotheke in Wissen zusammen. Dadurch ist eine schnelle Versorgung mit Medikamenten gesichert. Die Mitarbeiter:innen der Apotheke sind außerdem Ansprechpartner:innen bei allen fachlichen Fragen.

Wir arbeiten mit den niedergelassenen Ärzten und Fachärzten zusammen. Die freie Arztwahl bleibt davon natürlich unberührt.

Besucherinnen und Besucher sind in unserem GFO Zentrum Wissen – Wohnen & Pflege St. Hildegard jederzeit herzlich willkommen. Es gibt daher keine festen Besuchszeiten.

Die Verwaltung ist in der Zeit von montags bis donnerstags von 07:30 bis 12:30 Uhr erreichbar.

Vor dem Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung gibt es für Angehörige und künftige Bewohnerinnen und Bewohner viele Dinge zu beachten und zu regeln. Wir haben Ihnen daher eine CHECKLISTE zusammengestellt, die Ihnen Hilfestellung und Orientierung geben soll. Wenn Sie darüber hinaus weitere Informationen wünschen bzw. Fragen haben, wenden Sie sich gerne auch persönlich an unsere MITARBEITENDEN.

Qualität in der Pflege basiert auch auf der Einhaltung so genannter Expertenstandards. Diese Qualitätsinstrumente werden von anerkannten Expert:innen erarbeitet und spiegeln den aktuellen Stand des Wissens in der Berufsgruppe wider. Selbstverständlich arbeitet auch unser Haus entsprechend dieser Expertenstandards. Mehr zu den einzelnen Expertenstandards erfahren Sie, wenn Sie die einzelnen Unterpunkte anklicken:

Bei weiterem Interesse melden Sie sich gerne bei der Pflegedienstleitung, die Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung steht.

Wir feiern die Feste wie sie fallen! Feste und Feiern sind ein wichtiger Bestandteil eines jeden Lebensalltags. Unser Team des Sozialen Dienstes organisiert regelmäßig Feste, Feiern, Ausflüge sowie unterhaltsame Veranstaltungen. Dabei nehmen unsere Mitarbeitenden stets die Wünsche und Bedürfnisse unserer Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick. Wir orientieren uns bei unseren Angeboten an den Jahreszeiten, um diese erlebbar zu machen.

Einmal in der Woche besucht uns die Frisörin Frau Heike Krämer aus dem Salon Solbach in Birken-Honigsessen im Haus.
Sie geht auch gern auf das Zimmer zu den Bewohner:innen, wenn der Besuch im „Salon“ nicht möglich ist. Wir unterstützen unsere Bewohner:innen bei der Terminvereinbarung.
Natürlich ist es Ihnen auch möglich, ihren eigenen Frisör weiterhin zu nutzen. Die Möglichkeit, dass dieser in die Einrichtung kommt, ist ebenfalls gegeben.

Gepflegte und gesunde Füße tragen zum Wohlbefinden bei. Wir kooperieren deshalb sowohl mit einer Fußpflege- wie auch mit einer podologischen Praxis. Wir helfen bei der Terminvereinbarung. Die Dienstleistungen können komfortabel im eigenen Zimmer in Anspruch genommen werden, ohne dass unsere Bewohner:innen das Haus verlassen müssen.

Fühlen Sie sich wie zuhause

Bei uns bekommen Sie jederzeit professionelle Hilfe. Unsere Arbeit zeichnet sich durch die Orientierung am christlichen Menschenbild aus. In unserem GFO Zentrum Wissen – Wohnen & Pflege St. Hildegard finden Menschen aller Konfessionen, Weltanschauungen und Nationalitäten ein neues Zuhause. Wir betreuen pflegebedürftige Menschen in allen Pflegegraden nach dem aktuellen Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse. 

Damit dem neuen Bewohner die Eingewöhnung so leicht wie möglich fällt, wird die Eingewöhnungsphase auch vom Sozialen Dienst eng begleitet. Das Einrichtungskonzept finden Sie hier.

Sie möchten sich, eine(n) Angehörige(n) oder eine Ihnen nahstehende Person zur Aufnahme in unserem GFO Zentrum Wohnen & Pflege anmelden. Dann nutzen Sie dafür bitte unser entsprechendes FORMULAR. Wir nehmen dann schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf.

Sie haben sich für unser GFO Zentrum und die stationäre Pflege entschieden. Darüber freuen wir uns. Sie sind bei uns in guten Händen. Für die Aufnahme in unserem GFO Wohnen & Pflege schließen wir mit der Bewohnerin bzw. dem Bewohner einen so genannten HEIMVERTRAG, in dem alle Details geregelt sind.

In der Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden sowie in der Trauerbegleitung erhalten wir Unterstützung durch den Hospiz- und Palliativberatungsdienst aus Altenkirchen sowie die in der Palliativmedizin qualifizierten Ärtze Fr. Dr.Salveter und Fr. Dr. Nilius.

Die Mahlzeiten im GFO Zentrum Wissen sind auf die Bedürfnisse der Bewohner:innen ausgerichtet. Eine wechselnde Speisekarte sowie die Wahlmöglichkeit verschiedener Speisen sorgen für Abwechslung. Selbstverständlich wird diätetische Kost sowie Dysphagie-Kost berücksichtigt. 

Alle Gerichte werden aus hochwertigen und frischen Zutaten nach neuesten ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen zubereitet. Die besonders schonende Verarbeitung von Lebensmitteln, in Verbindung mit optimalen Garzeiten gewährleistet ein vitamin- und nährstoffreiches Speisenangebot.

Das Mittagessen erfolgt durch unseren Partner Gourmetplan. Dabei handelt es sich um ein Cook & Chill-Verfahren. Die Speisen werden täglich gekühlt angeliefert und sofort weiter gegart und haben somit keine Standzeiten. Das Essen ist heiß, sieht lecker aus, schmeckt, und vor allem bleiben die gesunden Vitamine erhalten. Dabei setzt Gourmet Plan stets auf frische Bio-Produkte.

Folgender Hinweis GourmetPlan:

Die von der GourmetPlan bereitgestellten Mahlzeiten für die Mittagsversorgung werden grundsätzlich im sog. Cook & ChillVerfahren gefertigt und im gekühlten Zustand ausgeliefert. Die Endgarung der Speisen erfolgt erst kurz vor dem Verzehr, so dass eine höchstmögliche Produktqualität und Hygienesicherheit

gewährleistet wird.

Gegenüber der konventionellen Warmversorgung (Cook & Hold) bietet die Versorgungsform aus Kundensicht folgende Vorteile:

  • Erhalt von Nährstoffen und Vitaminen
  • Keine sensorischen Einbußen (Optik, Konsistenz)
  • Keine mikrobiologischen Risiken durch den Ausschluss von Standzeiten und die Prozessdefinierte Temperatursteuerung
  • Hohe Hygiene- & Diätsicherheit
  • Breites Angebot an Sonderkosten

Ein Mensch gilt dann als pflegebedürftig, wenn er auf Grund von Alter, Krankheit oder Behinderung sich nicht mehr selbständig versorgen kann. Dann greifen in Deutschland ganz unterschiedliche Hilfesysteme. Dann steht Pflegebedürftigen und Angehörigen in der Regel auch in abgestufter Form finanzielle Unterstützung zu. Dafür hat der Gesetzgeber ein System mit Pflegegarden installiert.

Seit der Reform der Einstufung und Bewertung von Pflegebedürftigkeit 2017, gelten nun fünf Pflegrade (sie haben die früheren drei Pflegestufen abgelöst).  Pflegegrad 1 bezeichnet die niedrigste Stufe mit der dem geringsten Unterstützungsbedarf, Pflegegrad 5 das Höchstmaß an erforderlicher Hilfe für pflegebedürftige Menschen. An den fünf Pflegeraden orientieren sich die finanziellen Leistungen der Kostenträger, insbesondere der Pflegeversicherung.

Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt auf der Basis von sechs Kriterien, so genannten Modulen:

Modul 1 „Mobilität“: Die Gutachterin oder der Gutachter schaut sich die körperliche Beweglichkeit an. Zum Beispiel: Kann die betroffene Person allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbstständig in den eigenen vier Wänden bewegen, ist Treppensteigen möglich?

Modul 2 „Geistige und kommunikative Fähigkeiten: Dieser Bereich umfasst das Verstehen und Reden. Zum Beispiel: Kann sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren? Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen?

Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“: Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person, aber auch für ihre Angehörigen, belastend sind. Auch wenn Abwehrreaktionen bei pflegerischen Maßnahmen bestehen, wird dies hier berücksichtigt.

Modul 4 „Selbstversorgung“: Kann sich die Antragstellerin oder der Antragsteller sich zum Beispiel waschen und anziehen, kann sie oder er selbstständig die Toilette aufsuchen sowie essen und trinken?

Modul 5 „Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung“: Die Gutachterin oder der Gutachter schaut, ob die betroffene Person zum Beispiel Medikamente selbst einnehmen, den Blutzucker eigenständig messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen und eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen kann.

Modul 6 „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“: Kann die betroffene Person zum Beispiel ihren Tagesablauf selbstständig gestalten? Kann sie mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten oder die Skatrunde ohne Hilfe besuchen?

Weitere  Informationen zu dem Thema finden Sie u.. auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums:

www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegrade.html

Zielsetzung unseres Handels ist es, dass die Bewohner:innen sich bei uns wohl und zuhause fühlen. Wir pflegen nach professionellen und anerkannten Standards. Gute Pflege und Betreuung ist kein Zufall, sondern folgt bestimmten fachlichen Kriterien, Anforderungen und den individuellen Bedürfnissen eines jeden Bewohners / einer jeden Bewohnerin. Dies haben wir Ihnen in unserem PFLEGEKONZEPT zusammengestellt.

Der Preis für eine Platz im Pflegeheim setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Dies ist gesetzlich vorgegeben. Dazu gehören die Pflege selbst, Kosten der Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Daraus setzen sich die monatlichen Kosten zusammen, die sich je nach Region und Heim unterscheiden.

Können Bewohner:innen die Kosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen, kann ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege (nach § 61 SGB XII) gestellt werden.  Diese Hilfe zur Pflege steht grundsätzlich jedem pflegebedürftigen Menschen zu.

Wir haben Ihnen die monatlichen Preise für die STATIONÄRE PFLEGE und die KURZZEITPFLEGE zusammengestellt.

Namensgeberin des Hauses ist die heilige Hildegard von Bingen. Die seelsorgerische Begleitung der Bewohner:innen ist uns im St. Hildegard sehr wichtig. Wir verstehen unser Haus als einen Ort der Begegnung. Regelmäßige Andachten und Gottesdienste in unserem Andachtsraum spielen im Alltag und bei besonderen Ereignissen eine wichtige Rolle. Das geistlich spirituelle Leben ist bei uns ein wesentlicher und integraler Bestandteil des ganzheitlichen Angebotes. Auf Wunsch bieten wir eine seelsorgerische Begleitung an.

Die Kapelle des benachbarten St. Antonius Krankenhauses darf ebenso genutzt werden. Immobile Bewohner:innen können die Gottesdienste der Kapelle am Fernsehgerät über einen eigenen Haussender mitfeiern. Auch ist die Kommunion im eigenen Zimmer auf Wunsch möglich.

Wir arbeiten eng mit den ortsansässigen Kirchengemeinden zusammen, damit der Kontakt zur Gemeinde und den Seelsorgern stets aufrechterhalten wird.

Für Bewohner:innen, die vielleicht nicht so stark im Glauben verwurzelt sind, aber dennoch den Wunsch nach einem seelsorglichen Gespräch haben, gibt es zusätzliche Angebote wie z.B. gemeinsames Beten, Erzählen oder die Begleitung auf Wunsch in den Andachtsraum.

Ansprechpartnerin:
Beate Rödder
Seelsorgebeauftragte
Tel.02742 706394

Unser Sozialdienst ist ein Fachdienst für Beratung, Vermittlung, Vernetzung und Koordination.

Das Team hat die Aufgabe, in enger Absprache mit allen Bereichen unseres Hauses, die Lebensqualität unserer Bewohner:innen zu bewahren und zu steigern. Um dies zu erreichen, werden vielfältige Gruppen- und Einzelangebote durchgeführt. Neben immer wiederkehrenden Angeboten orientiert sich das Team immer an den Jahreszeiten sowie dem Kirchenjahr. Darüber hinaus orientieren sich die Angebote für die Bewohner*innen an den individuellen und biographischen Bedürfnissen der Bewohner*innen. Das Team des Sozialen Dienstes setzt sich aus Sozialarbeitern, Pflegefachkräften, Betreuungsmitarbeitenden sowie Praktikanten zusammen.

Die folgenden, wiederkehrenden Gruppenveranstaltungen werden in unserem Haus angeboten:

  • Feste und Feiern
  • Musik /gemeinsames Singen
  • Bewegungsangebote
  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Gedächtnistraining
  • Kreatives Gestalten
  • Hinwendung zu Gott
  • Erzählkreise
  • Bingo
  • Männerstammtisch

 

Einzelbetreuung in Form von:

  • Lebensorientierten Gesprächen
  • Basale Stimulation
  • Validation nach N. Richard
  • Krisenintervention
  • Spiele etc.

Darüber hinaus gibt es diverse weitere Angebote.

Das Ziel des Sozialen Dienstes ist die psychosoziale Aktivierung aller Bewohner:innen sowie die Ermöglichung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Hierbei orientieren sich die Mitarbeitenden an den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Einzelnen.

Das Wohn- und Teilhabegesetz in NRW (WTG) hat den Zweck, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv zu gestalten und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern. Es soll älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten, deren Mitwirkung und Mitbestimmung unterstützen, die Transparenz über Gestaltung und Qualität von Betreuungsangeboten fördern und zu einer besseren Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden beitragen. So lautet der Eingangstext des WTG von NRW.

In Rheinland-Pfalz wird dies vom Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) geregelt. 

Auch unsere Einrichtungen unterliegen dem WTG. In den regelmäßigen Überprüfungen, müssen wir darlegen, dass wir alle Bestimmungen einhalten.