Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege
Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in unserem GFO Zentrum Wissen – Wohnen & Pflege St. Hildegard mit der Kurzzeitpflege. Sie ist für Menschen da, die kurzzeitig in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden müssen, weil die häusliche Pflege nicht oder noch nicht in erforderlichem Umfang geleistet werden kann.
Kurzzeitpflege kann in zwei Situationen in Anspruch genommen werden:
- als Überbrückung nach einer Behandlung im Krankenhaus, bis zur Rückkehr nach Hause in die eigene Wohnung,
- in so genannten Krisensituationen. Dazu zählen u.a. Krankheit, Urlaub oder Klinik- und Reha-Aufenthalt der pflegenden Personen. Als „Krise“ gilt auch, wenn die Pflegebedürftigkeit überraschend eintritt und beispielsweise das eigene Zuhause erst entsprechend umgebaut werden muss oder wenn eine Phase bis zum dauerhaften Einzug in ein Pflegeheim zu überbrücken ist.
Anspruch auf Kurzzeitpflege haben alle anerkannt pflegebedürftige Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5.
Kurzzeitpflege ist für einen Zeitraum von bis 56 Tagen im Jahr möglich (abhängig vom individuellen Pflegegrad). Die Kosten werden zum Teil von der Pflegeversicherung übernommen. Die Höhe des Eigenteils finden Sie hier.